Zusammenfassung: Der EGMR erörtert, dass durch die vom VfGH vorgenommene Feststellung der Unzulässigkeit der Publikation des vom Rechnungshof erstellten Einkommensberichts die zugrundeliegenden Beschwerden als erledigt betrachtet werden können.
Zusammenfassung: Der EGMR erörtert, dass durch die vom VfGH vorgenommene Feststellung der Unzulässigkeit der Publikation des vom Rechnungshof erstellten Einkommensberichts die zugrundeliegenden Beschwerden als erledigt betrachtet werden können.