§ 4 Abs 2 Z 2 GrEStG
Der VwGH erörtert, dass bei einem bäuerlichen Übergabevertrag auch dann der Einheitswert der Liegenschaften als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer heranzuziehen ist, wenn der Übergabe eine gemischte Schenkung zugrunde liegt.
VwGH, 04.12.2003, 2002/16/0246