§ 33 TP 20 GebG
Der VwGH erörtert, dass die bereits erfolgte Begleichung von Gerichtsgebühren kein Hindernis für die Einhebung einer Vergleichsgebühr für einen außergerichtlichen Vergleich darstellt.
VwGH, 25.03.2004, 2001/16/0040
§ 33 TP 20 GebG
Der VwGH erörtert, dass die bereits erfolgte Begleichung von Gerichtsgebühren kein Hindernis für die Einhebung einer Vergleichsgebühr für einen außergerichtlichen Vergleich darstellt.
VwGH, 25.03.2004, 2001/16/0040