§ 1438 ABGB; § 1416 ABGB
Der OGH erörtert, dass bei mehreren Gegenforderungen und einer fehlenden Bestimmung durch den Aufrechnenden die Tilgungsanordnung des § 1416 ABGB zugrundezulegen ist.
OGH, 25.01.2005, 10 Ob 84/04g
§ 1438 ABGB; § 1416 ABGB
Der OGH erörtert, dass bei mehreren Gegenforderungen und einer fehlenden Bestimmung durch den Aufrechnenden die Tilgungsanordnung des § 1416 ABGB zugrundezulegen ist.
OGH, 25.01.2005, 10 Ob 84/04g