§ 140 ABGB
Der OGH erörtert, dass die Übernahme von Instandhaltungskosten für die ehemalige Ehewohnung durch den Unterhaltspflichtigen trotz fehlendem Einverständnis der obsorgelegitimierten Mutter auch gegenüber dem dort wohnhaften Kind als Naturalunterhaltsleistung zu qualifizieren ist, die anrechnungsweise zu berücksichtigen ist.