§ 36 Abs 1 lit d Tir GVG 1996
Der VwGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen ein EU-Bürger für die Benützung eines Grundstücks trotz fehlender Bewilligung der Grundverkehrsbehörde zur Verantwortung gezogen werden kann.
VwGH, 25.07.2003, 2000/02/0179