§ 34 Abs 1 GehG 1956; § 38 Abs 1 GehG 1956
Der VwGH erörtert, dass einem Beamten eine Verwendungszulage gebührt, wenn er länger als 6 Monate in einem höherrangigen Verwendungsgebiet tätig war.
VwGH, 19.09.2003, 2000/12/0049
§ 34 Abs 1 GehG 1956; § 38 Abs 1 GehG 1956
Der VwGH erörtert, dass einem Beamten eine Verwendungszulage gebührt, wenn er länger als 6 Monate in einem höherrangigen Verwendungsgebiet tätig war.
VwGH, 19.09.2003, 2000/12/0049