§ 129 BDG 1979
Der VwGH erörtert, dass das Verschlimmerungsverbot auch bei (neuerlicher) Bescheiderlassung nach Kassation des Bescheids durch die Berufungsbehörde im Rahmen eines Disziplinarverfahrens zu berücksichtigen ist.
VwGH, 04.09.2003, 2000/09/0126