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VwGH, 09.09.2003, 2001/01/0195 (VERFASSUNGSRECHT)

VERFASSUNGSRECHTVwGH-A 2005/82ÖJZ 2005, 471 Heft 12 v. 15.6.2005

§ 33 Abs 8 oö GdO 1990

Der VwGH erörtert, dass die Aberkennung der Rechtsposition des Obmanns des Ausschusses für örtliche Umweltfragen aufgrund dessen Austritts aus der ÖVP nicht mit § 33 Abs 8 oö GdO 1990 in Einklang steht.

VwGH, 09.09.2003, 2001/01/0195

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