§ 393 Abs 1 Z PO; § 84 Abs 1 ZPO; § 519 Abs 2 ZPO
Der OGH nimmt Stellung zu den maßgeblichen Rechtsmittelbefugnissen, wenn ein stattgebendes erstinstanzliches Leistungsurteil in ein Zwischenurteil über die Anspruchsgrundlage umgewandelt wird, bezüglich des "Resturteils" aber eine Urteilsaufhebung und Zurückverweisung an die erste Instanz verfügt wird.