§ 99 JN
Der OGH erörtert, dass der Besitz einer Bankgarantie durch die beklagte Partei auch dann den Gerichtsstand des Vermögens nach § 99 JN begründet, wenn der damit abgesicherte Kaufpreisanspruch von der klagenden Partei bestritten wird.
OGH, 20.01.2005, 8 Ob 92/04v