§ 943 ABGB
Der OGH erläutert, dass auch eine gemeinsame Besichtigung und die Überreichung von Verwaltungspapieren eines Grundstücks nicht als dessen "wirkliche Übergabe" nach § 943 ABGB zu qualifizieren ist, sofern sich der Geschenkgeber einen Vorbehalt des Wohnrechts ausbedingt.