§ 1432 ABGB
Der OGH führt aus, dass auch eine bereits erfolgte Einverleibung des Eigentumsrechts nichts an der Rechtsungültigkeit des Schenkungskontrakts ändert, sofern der Geschenkgeber noch vor Einverleibung den Formmangel der Schenkung geltend machte und auch die Einverleibung nicht selbst veranlasste.