Zusammenfassung: Der EGMR erörtert, dass ein Devolutionsantrag wirksame Abhilfe geschaffen hätte gegen die Unangemessenheit der Verfahrensdauer, die auf Verzögerungen bei der Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Bewilligung zurückzuführen ist.
EGMR, 07.10.2004, BeschwNr 8749/02 im Fall Rieberer und Engleitner gg Österreich