§ 28 ZPO
Der OGH erörtert, dass ein Rechtsanwalt bei einem Einschreiten in eigener Angelegenheit keiner Anwaltspflicht unterliegt, , auch wenn er eine Verzichtserklärung bezüglich seiner anwaltlichen Ausübungsrechte abgab.
OGH, 23.11.2004, 1 Ob 237/04s