§ 871 ABGB; Ö-Norm B 2110 1995
Der OGH erläutert, dass die Fehlauslegung eines vom Werkbesteller beigestellten Plans einen wesentlichen Kalkulationsirrtum im Rahmen einer Pauschalpreisvereinbarung begründet. Weiters konkretisiert er, welche Bestimmungen der Ö-Norm B 2110 1995 bei einem Geschäftsirrtum des Werkunternehmers keine Anwendung finden.