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OGH, 17.11.2004, 9 Ob 41/04a (Zivilrecht)

ZivilrechtEvBl 2005/95EvBl 2005, 428 - 429 Heft 11 v. 1.7.2005

§ 871 ABGB; Ö-Norm B 2110 1995

Der OGH erläutert, dass die Fehlauslegung eines vom Werkbesteller beigestellten Plans einen wesentlichen Kalkulationsirrtum im Rahmen einer Pauschalpreisvereinbarung begründet. Weiters konkretisiert er, welche Bestimmungen der Ö-Norm B 2110 1995 bei einem Geschäftsirrtum des Werkunternehmers keine Anwendung finden.

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