§ 81 VersVG; § 82 VersVG; § 83 VersVG; Art 1 AFB 1984
Der OGH beschreibt den Schutzbereich einer Feuerversicherung und führt aus, dass diese als Schadensversicherung zu qualifizieren ist, die dem Eigentumsschutz dient. Weiters definiert er den Bedeutungsgehalt des Tatbestandselements des "Schadensfeuers".