§ 181 Abs 4 StPO
Der OGH legt dar, dass die Verlängerung der Haftfrist nach § 181 Abs 4 StPO nicht von einer bereits erfolgten Anberaumung einer Haftverhandlung abhängt.
OGH 18.11.2003, 14 Os 149/03
§ 181 Abs 4 StPO
Der OGH legt dar, dass die Verlängerung der Haftfrist nach § 181 Abs 4 StPO nicht von einer bereits erfolgten Anberaumung einer Haftverhandlung abhängt.
OGH 18.11.2003, 14 Os 149/03