§ 28 Abs 1 ZPO; § 5 Abs 1 EuRAG; Art 12 EGV
Der OGH erörtert, ob ein deutscher Rechtsanwalt, der in eigener Angelegenheit in Österreich tätig wird, von der Anwaltspflicht befreit ist und weist auf die Notwendigkeit eines in Österreich registrierten Einvernehmensanwalts hin. Weiters prüft der OGH die Gemeinschaftsrechtskonformität des § 5 Abs 1 EuRAG.