Zusammenfassung: Die Autoren prüfen in ihrem Beitrag, ob die in § 50 Abs 2 GewO normierte ausnahmslose Untersagung des Versandhandels für Nahrungsergänzungsmittel mit gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, hier insbesondere der Richtlinie des Europäischen Parlaments zur Harmonisierung der Rechtsbestimmungen für Nahrungsergänzungsmittel und der Grundfreiheit des freien Warenverkehrs, in Einklang zu bringen ist. Dabei nehmen sie auch Bezug auf die EuGH-Urteile Keck und Cassis sowie auf das noch laufende "Doc-Morris-Verfahren" bezüglich des Internethandels mit Medikamenten.