Zusammenfassung: Der Autor beschreibt den Stellenwert des Verfolgungsvorbehalt im geltenden Strafverfahrensrecht sowie in der Regierungsvorlage bezüglich der Neugestaltung des strafprozessualen Vorverfahrens und erläutert dessen Erfordernis bei einer abgesonderten Verfahrensführung nach § 57 StPO, bei Verzicht auf die Verfolgung oder bei Ausdehnung der Anklage. Darauf aufbauend setzt er sich kritisch mit der Frage auseinander, ob dieser Rechtsfigur und der Notwendigkeit einer gerichtlichen Bewilligung, insbesondere im Hinblick auf die Neukonzeption des Strafprozessrechts, überhaupt noch eine Daseinsberechtigung zukommen sollte.