Zusammenfassung: Der EGMR erörtert, dass die strafprozessuale Verwendung von Informationen, die durch Einschleusen eines Spitzels beim Strafgefangenen gewonnen wurden, das Schweigerecht wie auch das Selbstbelastungsverbot des Beschuldigten missachtet.
EGMR, 05.11.2002, Beschw Nr. 48.539/99 im Fall Allan gg das Vereinigte Königreich