Zusammenfassung: Im zweiten Teil seiner Abhandlung zur Geschäfts- und Deliktsfähigkeit minderjähriger und unter Sachwalterschaft stehender Personen prüft Gitschthaler die rechtsgeschäftliche Handlungsfähigkeit bei durch Legitimation bedingten Namensänderungen, bei Anerkenntnis oder Bestreitung der Vaterschaft bzw Ehelichkeit und bei Abfassung einer letztwilligen Verfügung. Weiters legt er dar, ob minderjährige oder besachwalterte Personen die Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung geben können und erläutert, in welchen Fällen ein Bewilligungserfordernis eines bzw beider Elternteile, des Sachwalters oder des Pflegschaftsgerichts vorliegt. Erwägungen zur Deliktsfähigkeit runden den Beitrag schließlich ab.