§ 14 BDG 1979
Der VwGH erörtert, dass auch eine Dienststelle, die organisationsrechtliche Änderungen erfordert, als Verweisungsarbeitsstelle qualifiziert werden kann und beschreibt die Konkretisierungspflicht der Dienstbehörde bei geplanter Verweisung eines Beamten auf diese erst zu errichtende Arbeitsstelle.