§ 14 BDG 1979
Der VwGH nimmt Stellung zur Verpflichtung der Dienstbehörde, vor einer Versetzung eines dienstuntauglichen Beamten in den Ruhestand allfällig offene Verweisungsarbeitsstellen zu ermitteln.
VwGH, 19.03.2003, 2002/12/0301
§ 14 BDG 1979
Der VwGH nimmt Stellung zur Verpflichtung der Dienstbehörde, vor einer Versetzung eines dienstuntauglichen Beamten in den Ruhestand allfällig offene Verweisungsarbeitsstellen zu ermitteln.
VwGH, 19.03.2003, 2002/12/0301