§ 4 Abs 2 ASVG; § 35 Abs 1 ASVG
Der VwGH erörtert, dass der Tod des Geschäftsführers einer Ein-Mann-GmbH kein Erlöschen der Rechtspersönlichkeit der GmbH zur Folge hat, sodass auch aufrechte Dienstverträge weiter bestehen .
VwGH, 19.02.2003, 99/08/0054