§ 35 Abs 1 ASVG; § 160 BDG 1979; § 2 Abs 1 Z 4 GSVG
Der VwGH erörtert, dass auf Grundlage eines Stipendiums erbrachte Forschungsarbeiten eines Universitätslehrers dem öffentlich-rechtlichen Dienstvertrag zugerechnet werden; auch die Freistellung des Universitätsprofessors begründet daher keine selbständige Erwerbstätigkeit.