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Kann das Handauflegen ("Reiki") Gegenstand der ärztlichen Berufsausübung sein? Anmerkungen zum Erkenntnis des VfGH vom 23.09.2003, B 761/03

ÄrzterechtErwin FasethÖJZ 2004, 856 - 858 Heft 22 v. 15.11.2004

§ 2 ÄrzteG; § 3 ÄrzteG; § 199 ÄrzteG

Faseth analysiert ein Erkenntnis des VfGH, in dem dieser ua prüfte, ob Handauflegen dem ärztlichen Tätigkeitsbereich zugerechnet werden kann.

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