Zusammenfassung: Der EGMR erläutert, dass der Auftrag an den Zulassungsbesitzer, die Daten des Lenkers offenzulegen, nicht gegen sein Schweigerecht und nicht gegen das Selbstbezichtigungsverbot verstößt.
EGMR, 08.04.2004, Beschw Nr 38.544/97 im Fall Weh gg Österreich