Zusammenfassung: Der EGMR erörtert, dass ein Beweissicherungsverfahrens und der im Rahmen dieses Verfahrens gefasster Kostenbeschluss nicht vom Geltungsbereich des Art 6 MRK umfasst sind.
EGMR, 25.03.2004, Beschw Nr. 71.888/01 im Fall Lamprecht gg Österreich