§ 28 Abs 2 SMG; § 28 Abs 3 SMG; § 28 StGB
Der OGH führt aus, dass der Tatbestand des § 28 Abs 2 SMG bezüglich der Ein- und Ausfuhr von Suchtgift als alternatives, sonst als kumulatives Mischdelikt aufgebaut ist und beschreibt weiters das Verhältnis der einzelnen Tathandlungen des § 28 Abs 2 SMG.