Zusammenfassung: Der Autor erörtert die Operettenvorführung der "Fledermaus" bei den Salzburger Festspielen und den dabei fehlenden Hinweis auf die von vielen Besuchern als "skandalös" empfundene, vom traditionellen Vorstellungsbild stark abweichende Inszenierung aus rechtlicher Perspektive. Aufbauend auf der zivilrechtlichen Einordnung prüft er, ob diese Vorgangsweise als strafrechtlicher Betrug qualifiziert werden kann und erläutert Anwendbarkeit und Grenzen der grundrechtlich zugesicherten künstlerischen Freiheit.