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Entscheidung - EGMR, 06.02.2003, Beschw Nr. 71.630/01 im Fall Wendenburg u.a. gg Deutschland

GrundrechtMRK 2004/22ÖJZ 2004, 775 - 778 Heft 20 v. 15.10.2004

Zusammenfassung: Der EGMR legt dar, dass potentiell erzielbares zukünftiges Einkommen nicht in den Schutzbereich des Art 1 1.ZPMRK fällt und führt aus, dass Verhandlungen vor Verfassungsgerichten vom Geltungsbereich des Art 6 MRK umfasst sein können, sofern sie Einfluss auf "civil rights" im Sinne des Art 6 MRK haben. Weiters erörtert der EGMR, dass bei Mehrparteienverfahren nicht jeder einzelnen davon ein Stellungnahmerecht zugestanden werden muss; der Anspruch auf rechtliches Gehör ist durch Anhörung der beruflichen Interessensvertretung hinreichend gewahrt.

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