Zusammenfassung: Der EGMR spricht sich für die Fortführung des Verfahrens trotz Todeseintritt des Beschwerdeführers aus und prüft, ob die Versagung der mietrechtlichen Eintrittsberechtigung nach § 14 Abs 3 MRG für gleichgeschlechtliche Lebenspartner mit den Vorgaben der MRK in Einklang zu bringen ist.
EGMR, 24.07.2003, Beschw Nr. 40.016/98 im Fall Karner gg Österreich