§ 7 KO; § 1418 ABGB
Der OGH erörtert, dass eine Unterhaltsverbindlichkeit als Konkursforderung zu qualifizieren ist, sofern die Rechtsfolgen des Konkurses erst nach Monatsanfang eintreten.
OGH 17.05.2004, 1 Ob 86/04k
§ 7 KO; § 1418 ABGB
Der OGH erörtert, dass eine Unterhaltsverbindlichkeit als Konkursforderung zu qualifizieren ist, sofern die Rechtsfolgen des Konkurses erst nach Monatsanfang eintreten.
OGH 17.05.2004, 1 Ob 86/04k