§ 140 ABGB; § 5 KO
Der OGH erörtert, dass die Einleitung eines Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen des Unterhaltsschuldners sowie die inhaltliche Gestaltung des Zahlungsplans bei Bestimmung der Unterhaltsverbindlichkeit zu beachten sind.
OGH 17.05.2004, 1 Ob 86/04k