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Entscheidung - OGH, 25.05.2004, 14 Os 53/04

StrafrechtÖJZ-LSK 2004/218 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 16 Abs 2 StGB

Der OGH erörtert, dass das freiwillige und ernstliche Bemühen des Täters iSd § 16 Abs 2 StGB eine taugliche Bemühung um die Verhinderung einer nach dem Vorsatz des Täters noch möglichen Deliktsvollendung voraussetzt.

OGH 25.05.2004, 14 Os 53/04

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