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Entscheidung - OGH, 04.06.2003, 9 Ob A 3/03m

Arbeitsrecht - SozialrechtEvBl 2004/3EvBl 2004, 26 - 27 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 89 Z 1 ArbVG

Der OGH legt dar, dass die Berechtigung des Betriebsrats zur Einsichtnahme in die Einkunftsdaten der Arbeitnehmer auch durch Übergabe eines EDV-Ausdruckes gewahrt ist und keine Zugriffsmöglichkeit auf Personalverrechnungsprogramme erfordert.

OGH 04.06.2003, 9 Ob A 3/03m

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