§ 1325 ABGB
Der OGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen dem Unfallverursacher eine Schadenersatzpflicht für Schockschäden nicht am Unfallort anwesender Personen erwächst.
OGH 12.06.2003, 2 Ob 111/03t
§ 1325 ABGB
Der OGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen dem Unfallverursacher eine Schadenersatzpflicht für Schockschäden nicht am Unfallort anwesender Personen erwächst.
OGH 12.06.2003, 2 Ob 111/03t