Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt den Funktions- und Aufgabenbereich von Regulatoren, wobei insbesondere das Verhältnis zum Kompetenzbereich der Zivilgerichte und die Klärung allfälliger Kompetenzstreitigkeiten beschrieben wird. Der Autor prüft in diesem Zusammenhang, welche Rechts- und Bindungswirkungen die Entscheidungen der Regulierungsbehörden entfalten, nimmt Stellung zur Versagung bzw zur Einräumung der Netzzugangslegitimation und erläutert abschließend, ob die Belastung eines marktdominierenden Unternehmens mit Verpflichtungen nach § 38 bis 46 oder § 47 Abs 1 TKG rechtlich als janusköpfiger Verwaltungsakt zu qualifizieren ist.