§ 193 AußStrG; § 176 Abs 1 ABGB; § 205 Abs 2 AußStrG
Der OGH erörtert, dass die gebotene Sicherstellung der 10.000,-- übersteigenden Vermögenswerte eines Kindes bei Verwaltung durch die Eltern nicht zwingend durch Sperre der Sparkonten bewirkt werden muss; vielmehr sind Sicherungsmaßnahmen mit geringerem Eingriffscharakter zu suchen.