§ 65 EO; § 145 EO; § 170 EO; § 144 EO; § 62 EO
Der OGH erörtert, dass mit einem Rekurs gegen das Versteigerungsedikt zwar keine Richtigstellung des Schätzwerts bewirkt, aber die Missachtung des rechtlichen Gehörs durch fehlende Information über Einwendungsmöglichkeiten gegen den Schätzwert aufgezeigt werden kann.