Zusammenfassung: Der Autor nimmt in seinem Beitrag Bezug auf ein Erkenntnis des EGMR aus dem Jahre 2002, in dem dieser die Unterlassung der Zustellung der Rekursschrift beim Kostenrekurs und die daraus resultierende mangelnde Gelegenheit zur Stellungnahme als Verletzung des in Art 6 MRK zugrundegelegten Gebots der Waffengleichheit qualifizierte, und beschreibt die Auswirkungen dieser Entscheidung in der österreichischen Legislative und Judikatur. Kodek veranschaulicht die Umsetzung der Argumentationslinie des EGMR bei drei höchstgerichtlichen Entscheidungen bezüglich eines Rückstellungsverfahrens, der Bestellung eines Heiratsguts und der Einleitung eines Konkursverfahrens, nimmt Stellung zu einem allfälligen Ausbau der Zweiseitigkeit im Rekursverfahren und zeigt inhaltliche Verbesserungsmöglichkeiten bei der Anwendung.