Zusammenfassung: Der Autor nimmt in seinem Beitrag auf die durch die B-VG-Novelle 2003 bedingte grundlegende Reform des Kundmachungswesens, die nunmehr nur noch eine Kundmachung von Rechtsakten im Internet vorsieht und die Papierkundmachung somit ersetzt, Bezug. Leirer beurteilt die Zweckmäßigkeit dieser Kundmachungsform in Hinblick auf eine Zugangserleichterung zum Recht, beschreibt das technische Procedere und den maßgeblichen Geltungsbeginn elektronisch kundgemachter Normen und prüft, unter welchen Voraussetzungen nicht rechtskonforme Kundmachungen Amtshaftungsansprüche begründen.