Zusammenfassung: Der EGMR legt dar, dass die Benennung eines Politikers als "Kellernazi" in einer Zeitschriftenreportage vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist.
EGMR, 13.11.2003, Beschw Nr 39.394/98 im Fall Scharsach und News Verlagsgesellschaft gg Österreich