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Entscheidung - OGH, 10.02.2004, 11 Os 2/04

GesundheitsrechtEvBl 2004/114EvBl 2004, 511 - 512 Heft 13 v. 1.7.2004

§ 28 Abs 2 SMG; § 180 Abs 2 lit b Z 3 StPO

Der OGH führt aus, dass die Herstellung oder das Inverkehrbringen einer großen Menge Marihuana als "Tat mit nicht bloßen leichten Folgen" zu qualifizieren ist, die die Verhängung der Untersuchungshaft rechtfertigt.

OGH 10.02.2004, 11 Os 2/04

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