Zusammenfassung: Der EGMR erörtert, dass die einstweilige Untersagung der Publizierung einer Werbeeinschaltung, in der ein Preisvergleich zwischen zwei konkurrierenden Tageszeitungen durchgeführt wird, einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung begründet.
EGMR, 11.12.2003, Beschw Nr. 39.069/97 im Fall Krone Verlags GmbH & Co KG gg Österreich