§ 31 StGB; § 40 StGB; § 281 Abs 1 Z 11 StGB
Der OGH erörtert, dass die Nichtberücksichtigung einer bestehenden Verurteilung im Strafprozess und die daraus resultierende Unterlassung der Verhängung einer (bloßen) Zusatzstrafe die Nichtigkeit der Strafzumessung begründet.