§ 55 Abs 3 JN; § 13 Abs 3 AußStrG
Der OGH legt dar, dass bei rechtlichem und sachlichem Zusammenhang der vorgebrachten Ansprüche im Außerstreitverfahren die Zulässigkeit eines Rechtsmittels für alle Ansprüche insgesamt entschieden werden kann .
OGH 13.11.2003, 8 Ob 114/03b