Zusammenfassung: Der Autor erörtert auf Grundlage der durch die Zivilverfahrensnovelle 2002 bedingten Rechtsänderungen die Voraussetzungen der Feststellung und der Heilung der gerichtlichen Unzuständigkeit im Zivilverfahren. Dabei differenziert er zwischen amtswegiger und aufgrund einer Einwendung des Beklagten initiierten Prüfung der gerichtlichen Unzuständigkeit und beschreibt die Rechtslage im Gerichtshof- und bezirksgerichtlichen Verfahren, wobei er zwischen prorogabler und unprorogabler Unzuständigkeit unterscheidet und auch zur internationalen Unzuständigkeit Stellung nimmt.